In BW gilt aktuell die *Alarmstufe*!
Das bedeutet für den Sport im Außenbereich 3G (mit PCR) und für die Gaststätte 2G im Innenraum und 3G (mit PCR) im Außenbereich.
Für den Sportbereich gilt weiter die Dokumentation (Luca oder Papier). Die AHA-Regeln sind weiter zu beachten.
Ohne Ausnahme gilt jedoch, dass Sport und Gaststätte zu trennen sind, d.h. solange die Alarmstufe aktiv ist, gilt bei Betreten der Gaststätte die 2G-Regel. Dies sollte von jedem beachtet werden. Die Gaststätte wurde auf die Änderung hingewiesen, die Umsetzung und Kontrolle obliegt dem Pächter.