Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Trieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Auch unter extremen Bedingungen lernt der Hund, auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. 

Ein gut ausgebildetes Hund-Hundeführer Team wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen. Das Wesen des Hundes ist für diese Disziplin entscheidend. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind die Bedingungen dafür, dass der Hund die geforderten Eigenschaften wie ein starker Wille, Mut und höchster Gehorsam zeigen kann. Ein Hund, der nicht in der Hand des Führers steht, kann die IPO-Prüfung nicht bestehen. Für die Leistungsfähigkeit eines gut veranlagten Hundes ist in dieser Sparte die sachgerechte Ausbildung unter guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer/in, Übungsleiter und Schutzdiensthelfer ausschlaggebend.  Es muss viel Zeit und Mühe investiert werden, bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen von der sauberen Streife nach dem Helfer (Revieren) bis hin zum abschließenden Transport zum Leistungsrichter zuverlässig ausführt.

Abteilung C (Schutzdienst) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe I (IPO I)

Mindestalter: 18 Monate

Übung 1: Revieren nach dem Helfer
Übung 2: Stellen und Verbellen
Übung 3: Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Übung 5: Angriff auf den Hund aus der Bewegung

Abteilung C (Schutzdienst) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe II (IPO II )

Mindestalter: 19 Monate

Übung 1: Revieren nach dem Helfer
Übung 2: Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3: Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Übung 5: Rückentransport
Übung 6: Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport
Übung 7: Angriff auf den Hund aus der Bewegung

Abteilung C (Schutzdienst) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe III (IPO III )

 Mindestalter: 20 Monate

Übung 1: Revieren nach dem Helfer
Übung 2: Stellen und Verbellen
Übung 3: Verhinderung eines Fluchtversuchs des Helfers
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase
Übung 5: Rückentransport
Übung 6: Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport
Übung 7: Angriff auf den Hund aus der Bewegung
Übung 8: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase


Zu Beginn jeder Prüfung muss der Leistungsrichter den Hund einer Unbefangenheitsprüfung ( Wesenstest ) unterziehen. Hunde, die diese Unbefangenheitsprüfung nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen.

Beurteilung: 
a. positives Verhalten des Hundes: der Hund verhält sich bei der Überprüfung z.B.
neutral, selbstbewusst, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.
Diese Hunde werden zugelassen.
b. noch zu vertretende Grenzfälle: der Hund verhält sich z.B. leicht unsicher,
leicht überreizt, leicht unsicher. Diese Hunde können zur Prüfung zugelassen
werden, sie sind jedoch im Prüfungsverlauf genauestens zu beobachten.
c. negatives Verhalten des Hundes bzw. Wesensmängel: der Hund verhält sich z.B. scheu, schreckhaft, unsicher, ängstlich, unführig, bissig, aggressiv.
Solche Hunde werden nicht zu Prüfungen zugelassen.