Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund im Gelände (z.B. Acker oder Wiese) bestimmte Gegenstände durch den Einsatz seines Geruchsinnes finden und seinem Hundeführer den erfolgreichen Fund durch ein entsprechendes Verhalten (Sitzen/Stehen/Liegen) anzeigen.  

Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richten sich nach der entsprechenden Prüfungsstufe (VPG 1-3).  

Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den VPG-Sport, denn es ist ihm angeboren, eine Fährte mit der Nase zu verfolgen.  Unter der richtigen Anleitung lernt das Tier schnell, dass auf das Hörzeichen „Such“ von ihm erwartet wird, die von seinem Hundeführer gelegte Fährte so weit zu verfolgen, bis er an deren Ende die verdiente Belohnung erhält. Darf der Hund beim Legen zuschauen, so wird er zusätzlich motiviert, so dass nach wachsamer Verfolgung des Hundeführers jeder Muskel im Hundekörper gespannt auf das Start-Kommando wartet. Nutzt man beispielsweise den Nahrungstrieb, so gelingt es schnell, die Verknüpfung „Fährte suchen = Futter finden“ beim Hund herzustellen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, verletzte Ackerbrocken strömen Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen und von dem andersartigen Duft der Umgebung unterscheiden kann.   Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund: Zuerst legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab VPG 2 wird die Fährte von einer Fremdperson gelegt. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der Richtungsänderungen, sowie die Anzahl der zu suchenden Gegenstände erhöht.Ab dem Alter von 18 Monaten darf der Hund zu einer Prüfung vorgeführt werden. Voraussetzung zum Start nach den Regeln der nationalen VDH-Prüfungsordnung ist eine erfolgreiche VDH-Begleithundeprüfung.

In den einzelnen Prüfungsstufen müssen folgende Anforderungen erfüllt werden.

Abteilung A (Fährte) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe I (IPO I)

Mindestalter: 18 Monate

Eigenfährte, mindestens 300 Schritte. 3 Schenkel, 2 Winkel (ca 90 Grad), dem HF gehörende Gegenstände,
mindestens 20 Min. alt, Ausarbeitungszeit 15 Min.

Abteilung A (Fährte) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe II (IPO II )

Mindestalter: 19 Monate

Fremdfährte, mindestens 400 Schritt, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90 Grad), 2 Gegenstände,
mindestens 30 Min. alt, Ausarbeitungszeit 15 Min.

Abteilung A (Fährte) bei der Internationalen Gebrauchshundeprüfung Stufe III (IPO III)

Mindestalter: 20 Monate

Fremdfährte, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel(ca. 90 Grad), 3 Gegenstände,
mindestens 60 Min. alt, Ausarbeitungszeit 20 Min.

Bei allen drei Prüfungsstufen wird vom Hund eine überzeugende, intensive und ausdauernde Nasenarbeit sowie der entsprechende Ausbildungsstand erwartet.

Der HF muss sich in die Aufgabe einfühlen können, bzw. sie miterleben. Er muss die Reaktionen seines Hundes richtig interpretieren können, sich auf seine Arbeit konzentrieren und die Geschehnisse in seinem Umfeld dürfen ihn nicht ablenken.